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Praktische Prüfung in der Pflegeausbildung

Die praktische Prüfung prüft nicht nur einzelne Handgriffe. Entscheidend sind Pflegeprozess, Priorisierung, sichere Durchführung, Kommunikation, Evaluation und die Begründung deines Handelns.

Amtlicher Rahmen

Nach § 16 PflAPrV findet die Prüfung in realen und komplexen Pflegesituationen statt. Sie umfasst mindestens zwei zu pflegende Menschen; eine Person hat erhöhten Pflegebedarf. Fallvorstellung und Reflexionsgespräch dauern jeweils höchstens 20 Minuten. Ohne Vorbereitungsteil soll die Prüfung einschließlich Reflexion 240 Minuten nicht überschreiten.

So bereitest du dich sinnvoll vor

Lernprinzip: Übe komplette Fälle. Eine praktische Prüfung lässt sich schlechter mit isolierten Fakten trainieren als mit Situationen, in denen du Entscheidungen treffen und begründen musst.

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Quellenstand 01.10.2026: Pflegeberufegesetz und Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung. Lernmaterial, keine individuelle Rechts- oder Patientenberatung.