Die praktische Prüfung prüft nicht nur einzelne Handgriffe. Entscheidend sind Pflegeprozess, Priorisierung, sichere Durchführung, Kommunikation, Evaluation und die Begründung deines Handelns.
Nach § 16 PflAPrV findet die Prüfung in realen und komplexen Pflegesituationen statt. Sie umfasst mindestens zwei zu pflegende Menschen; eine Person hat erhöhten Pflegebedarf. Fallvorstellung und Reflexionsgespräch dauern jeweils höchstens 20 Minuten. Ohne Vorbereitungsteil soll die Prüfung einschließlich Reflexion 240 Minuten nicht überschreiten.
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Quellenstand 01.10.2026: Pflegeberufegesetz und Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung. Lernmaterial, keine individuelle Rechts- oder Patientenberatung.