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Palliativversorgung und Sterbephase
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Wichtiger Hinweis. Nurmedizinius ist Lernmaterial zur Vorbereitung auf Unterricht und Prüfungen in der Pflegeausbildung. Die Inhalte sind keine Handlungsanweisung für die Versorgung einzelner Patientinnen und Patienten und ersetzen weder ärztliche Anordnungen noch die Standards deiner Einrichtung. Im Notfall: Notruf 112.
Definition
Palliativversorgung (englisch Palliative Care) begleitet Menschen mit einer lebensbedrohlichen, nicht heilbaren Erkrankung und ihre Angehörigen. Sie will Leiden früh erkennen und lindern – körperlich, seelisch, sozial und spirituell –, damit die Lebensqualität möglichst gut bleibt. Die Sterbephase umfasst die letzten Lebenstage.
Was im Körper passiert
Am Lebensende nehmen die Kräfte nach und nach ab. Die Person schläft viel, ist kürzer wach und schwerer ansprechbar. Hunger und Durst nehmen ab, Essen und Trinken fallen schwer. Das gehört zum Sterben.
In den letzten Stunden wird die Atmung flach und unregelmäßig, mit längeren Pausen. Speichel kann sich im Rachen sammeln, dann klingt die Atmung rasselnd. Die Haut wird blass und fleckig. Zuletzt hört die Atmung auf, und das Herz schlägt nicht mehr.
Bei welchen Erkrankungen
- Palliativversorgung ist nicht nur bei Krebs nötig, sondern bei vielen lebensbedrohlichen Erkrankungen.
- Fortgeschrittene Krebserkrankungen.
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen und chronische Lungenerkrankungen.
- Demenz und neurologische Erkrankungen wie Parkinson oder multiple Sklerose.
- Nierenversagen, chronische Lebererkrankungen, AIDS und weitere Erkrankungen.
Symptome
- Zunehmende Schwäche und Müdigkeit, die Person bewegt sich kaum noch.
- Mehr Schlaf, schwerer ansprechbar, Rückzug von Kontakt.
- Kaum Appetit und Durst, Gewichtsverlust.
- In wachen Momenten manchmal Unruhe oder Verwirrtheit.
- Flache, unregelmäßige Atmung mit Pausen, zum Beispiel Cheyne-Stokes-Atmung.
- Rasselnde Atemgeräusche durch Speichel im Rachen (Rasselatmung).
- Blasse, marmorierte Haut, eingefallenes Gesicht.
- Häufige Beschwerden: Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Angst und Unruhe, Delir (akute Verwirrtheit), Mundtrockenheit.
Ziele, Behandlung und Versorgungsformen
- Ziel ist Linderung, nicht Lebensverlängerung um jeden Preis. Der Tod wird weder beschleunigt noch hinausgeschoben.
- Behandelbare Ursachen werden behandelt, wenn das sinnvoll ist. Sonst wird das Symptom direkt gelindert.
- Nutzen und Belastung jeder Maßnahme offen mit der Person und, wenn sie möchte, mit Angehörigen besprechen.
- Viele Sterbende brauchen stärker wirksame Medikamente, zum Beispiel das Opioid Morphin. Auswahl und Dosis sind ärztliche Aufgabe.
- In der Sterbephase wird auf künstliche Ernährung und Infusionen meist verzichtet.
- Bei schwerstem Leid kann ärztlich das Bewusstsein gedämpft werden (palliative Sedierung).
- Versorgt wird allgemein durch Hausarztpraxen und Pflegedienste, spezialisiert durch SAPV-Teams oder Palliativstationen, außerdem in Hospizen und durch ambulante Hospizdienste.
Pflege
- Beschwerden regelmäßig beobachten und erfragen. Was Lebensqualität heißt, bestimmt die Person selbst.
- Ihren Willen in jeder Phase achten, auch beim Sterben.
- Mund und Lippen oft pflegen und feucht halten, etwa mit Pflegestäbchen. Trinken unterstützen, solange die Person möchte.
- Bei Rasselatmung umlagern und den Mund pflegen. Angehörigen erklären, dass das Geräusch Sterbende vermutlich nicht quält.
- Ruhe schaffen, da sein, zuhören, die Intimsphäre schützen.
- Kultur und Religion achten, auf Wunsch Seelsorge vermitteln.
- Angehörige ehrlich informieren und auf Hilfen wie Hospizdienste hinweisen.
- Nach dem Tod folgt die ärztliche Leichenschau mit Totenschein. Angehörige bekommen Zeit zum Abschied.
- Eng im Team arbeiten, mit Medizin, Seelsorge, Therapieberufen und Ehrenamtlichen.
Vorausschauend planen
- Palliativversorgung früh einbeziehen, nicht erst in den letzten Tagen.
- Bedürfnisse von Patient und Angehörigen wiederholt erfassen, vor allem wenn sich der Zustand ändert.
- Wünsche rechtzeitig besprechen. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht helfen, den Willen später umzusetzen.
- Zu erwartende Beschwerden ärztlich vorausschauend einplanen, auch mit Medikamenten.
- Belastung im Team vorbeugen: eigene Grenzen reflektieren, Selbstfürsorge, Fortbildung. Leitungen schaffen gute Rahmenbedingungen.
Komplikationen
- Schmerzen oder Atemnot werden nicht ausreichend gelindert.
- Die Sterbephase ist schwer zu erkennen, Vorhersagen sind oft unsicher.
- Rasselatmung und Atempausen erschrecken Angehörige.
- Angehörige sind stark belastet, manchmal auch körperlich.
- Trauer beginnt oft schon vor dem Tod. Manchmal wird daraus eine anhaltende, komplizierte Trauer.
- Das Team kann durch die häufige Nähe zu Sterben und Tod belastet sein.
Ergänzt aus Leitlinien und Gesetzen
- S3-Leitlinie Palliativmedizin 3.0 (Juli 2026, gültig bis 01.06.2031): Die Sterbephase umfasst die letzten drei bis sieben Lebenstage (Quelle: S3-LL Palliativmedizin 2026).
- Die Komplexität der Lage (niedrig, mittel, hoch) bestimmt die Stufe: Basisversorgung, allgemeine oder spezialisierte Palliativversorgung (Quelle: S3-LL Palliativmedizin 2026).
- Weltweit brauchen jedes Jahr geschätzt 56,8 Millionen Menschen Palliativversorgung, nur etwa 14 % erhalten sie (Quelle: WHO 2020).
- Letzte Lebenstage: Sauerstoff nicht routinemäßig, nur bei bekanntem oder vermutetem Sauerstoffmangel mit Beschwerden. Bei Rasselatmung Medikamente nur, wenn das Rasseln belastet (Quelle: NICE 2015).
- § 37b SGB V: Anspruch auf SAPV bei nicht heilbarer, fortschreitender, weit fortgeschrittener Erkrankung, begrenzter Lebenserwartung und besonders aufwändiger Versorgung (Quelle: SGB V 2026).
- SAPV-Richtlinie: Beratung, Koordination, additiv unterstützende Teilversorgung oder vollständige Versorgung, auch im Pflegeheim (Quelle: G-BA SAPV-RL 2022).
- § 39a SGB V regelt Hospizleistungen, § 132g SGB V die Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase in Pflegeeinrichtungen (Quelle: SGB V 2026).
- Charta zur Betreuung Sterbender (DGP, DHPV, Bundesärztekammer): Jeder Mensch soll in Würde sterben können (Quelle: Charta 2010).
Angaben zu Arzneimitteln und Dosierungen stehen hier bewusst nicht; sie richten sich immer nach ärztlicher Anordnung.
Quellen: S3-LL Palliativmedizin 2026 – Leitlinienprogramm Onkologie (AWMF, DKG, DKH), S3-Leitlinie Palliativmedizin für Patienten mit einer nicht-heilbaren Krebserkrankung, Kurzversion 3.0, Juli 2026, AWMF-Registernummer 128-001OL; WHO 2020 – Weltgesundheitsorganisation, Fact Sheet Palliative care, 05.08.2020; NICE 2015 – National Institute for Health and Care Excellence, Care of dying adults in the last days of life (NG31), Dezember 2015; IQWiG 2026 – gesundheitsinformation.de, Sterben, Tod und Trauer, erstellt 18.02.2026; ÄZQ 2021 – Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin im Auftrag von BÄK und KBV, Patienteninformation Fürsorgliche Begleitung – Medizin am Lebensende, August 2021; DGP 2018 – Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin und BAG SAPV, Erläuterungen zu Regelungen der Ambulanten Palliativversorgung, Mai 2018; G-BA SAPV-RL 2022 – Gemeinsamer Bundesausschuss, Richtlinie zur Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung, Fassung vom 20.12.2007, zuletzt geändert am 15.09.2022; SGB V 2026 – Sozialgesetzbuch Fünftes Buch, §§ 37b, 39a und 132g, Wortlaut abgerufen am 29.09.2026; Charta 2010 – DGP, DHPV und Bundesärztekammer, Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland, 2010. Abgerufen am 29.09.2026. Stand 29.09.2026. Fachlicher Stand: 09/2026.
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