Palliativversorgung und Sterbephase

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Wichtiger Hinweis. Nurmedizinius ist Lernmaterial zur Vorbereitung auf Unterricht und Prüfungen in der Pflegeausbildung. Die Inhalte sind keine Handlungsanweisung für die Versorgung einzelner Patientinnen und Patienten und ersetzen weder ärztliche Anordnungen noch die Standards deiner Einrichtung. Im Notfall: Notruf 112.

Definition

Palliativversorgung (englisch Palliative Care) begleitet Menschen mit einer lebensbedrohlichen, nicht heilbaren Erkrankung und ihre Angehörigen. Sie will Leiden früh erkennen und lindern – körperlich, seelisch, sozial und spirituell –, damit die Lebensqualität möglichst gut bleibt. Die Sterbephase umfasst die letzten Lebenstage.

Was im Körper passiert

Am Lebensende nehmen die Kräfte nach und nach ab. Die Person schläft viel, ist kürzer wach und schwerer ansprechbar. Hunger und Durst nehmen ab, Essen und Trinken fallen schwer. Das gehört zum Sterben.

In den letzten Stunden wird die Atmung flach und unregelmäßig, mit längeren Pausen. Speichel kann sich im Rachen sammeln, dann klingt die Atmung rasselnd. Die Haut wird blass und fleckig. Zuletzt hört die Atmung auf, und das Herz schlägt nicht mehr.

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Angaben zu Arzneimitteln und Dosierungen stehen hier bewusst nicht; sie richten sich immer nach ärztlicher Anordnung.

Quellen: S3-LL Palliativmedizin 2026 – Leitlinienprogramm Onkologie (AWMF, DKG, DKH), S3-Leitlinie Palliativmedizin für Patienten mit einer nicht-heilbaren Krebserkrankung, Kurzversion 3.0, Juli 2026, AWMF-Registernummer 128-001OL; WHO 2020 – Weltgesundheitsorganisation, Fact Sheet Palliative care, 05.08.2020; NICE 2015 – National Institute for Health and Care Excellence, Care of dying adults in the last days of life (NG31), Dezember 2015; IQWiG 2026 – gesundheitsinformation.de, Sterben, Tod und Trauer, erstellt 18.02.2026; ÄZQ 2021 – Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin im Auftrag von BÄK und KBV, Patienteninformation Fürsorgliche Begleitung – Medizin am Lebensende, August 2021; DGP 2018 – Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin und BAG SAPV, Erläuterungen zu Regelungen der Ambulanten Palliativversorgung, Mai 2018; G-BA SAPV-RL 2022 – Gemeinsamer Bundesausschuss, Richtlinie zur Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung, Fassung vom 20.12.2007, zuletzt geändert am 15.09.2022; SGB V 2026 – Sozialgesetzbuch Fünftes Buch, §§ 37b, 39a und 132g, Wortlaut abgerufen am 29.09.2026; Charta 2010 – DGP, DHPV und Bundesärztekammer, Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland, 2010. Abgerufen am 29.09.2026. Stand 29.09.2026. Fachlicher Stand: 09/2026.

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