Entlassmanagement (Entlassungsmanagement)

Entlassung aus dem Krankenhaus, Überleitung, Pflegeüberleitung, Anschlussversorgung, Entlassplan, Entlassungsplanung, Rahmenvertrag Entlassmanagement, Kurzzeitpflege, Übergangspflege, Versorgungsmanagement, Entlassbrief, Medikationsplan, Sozialdienst, Expertenstandard Entlassungsmanagement, Drehtüreffekt, § 39 SGB V

Wichtiger Hinweis. Nurmedizinius ist Lernmaterial zur Vorbereitung auf Unterricht und Prüfungen in der Pflegeausbildung. Die Inhalte sind keine Handlungsanweisung für die Versorgung einzelner Patientinnen und Patienten und ersetzen weder ärztliche Anordnungen noch die Standards deiner Einrichtung. Im Notfall: Notruf 112.

Definition

Das Entlassmanagement bereitet den Wechsel vom Krankenhaus in die weitere Versorgung vor – nach Hause, ins Pflegeheim, in die Kurzzeitpflege oder in eine Reha-Klinik. Ziel ist, dass Behandlung, Pflege und Hilfen ohne Lücke weiterlaufen. Rechtlich gehört es zur Krankenhausbehandlung (§ 39 Abs. 1a SGB V) (Quelle: SGB V 2026).

Wann Entlassmanagement nötig ist

Verordnungen und Anschlussversorgung

Aufgaben der Pflege

Vorbereitung und Unterlagen

Folgen einer schlechten Vorbereitung

Ergänzt aus Gesetzen und Standards

Angaben zu Arzneimitteln und Dosierungen stehen hier bewusst nicht; sie richten sich immer nach ärztlicher Anordnung.

Quellen: SGB V 2026 – Sozialgesetzbuch V, § 11 Abs. 4, § 37 Abs. 1a, § 39 Abs. 1a, § 39c, § 39e, geltende Fassung (zuletzt geändert 24.07.2026); SGB XI 2026 – Sozialgesetzbuch XI, § 7a, § 18a Abs. 5, § 42, geltende Fassung (zuletzt geändert 24.07.2026); Rahmenvertrag 2026 – GKV-Spitzenverband, KBV, DKG, Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V, Lesefassung der 14. Änderungsvereinbarung vom 19.11.2025, in Kraft ab 01.04.2026; DNQP 2019 – Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege, Expertenstandard Entlassungsmanagement in der Pflege, 2. Aktualisierung 2019 (Auszug, Stand Februar 2019). Abgerufen am 29.09.2026. Stand 29.09.2026. Fachlicher Stand: 09/2026.

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