Für die Vorbereitung ist zuerst wichtig, welche Prüfungsform die zuständige Stelle vorsieht. Die PflAPrV regelt zwei Formen.
Sie besteht aus einem mündlichen und einem praktischen Teil. Der mündliche Teil bearbeitet eine komplexe Aufgabe aus mindestens drei Kompetenzbereichen und soll 45 bis 60 Minuten dauern. Im praktischen Teil werden zwei bis vier Pflegesituationen geprüft; je Situation soll die Prüfung nicht länger als 120 Minuten dauern.
Die anwendungsorientierte Parcoursprüfung ist eine Simulationsprüfung mit fünf Stationen. Jede Station dauert 30 Minuten. Bewertet wird anhand strukturierter Kriterien; für das Bestehen muss jede Station bestanden werden.
Kenntnisprüfung ansehenFachsprache ansehen
Quellenstand 01.10.2026: Pflegeberufegesetz und Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung. Lernmaterial, keine individuelle Rechts- oder Patientenberatung.